Nutzungsbestimmungen über:energie

Mit REGISTRIERUNG AUF DEN INTERNETSEITEN DER ÜBER:ENERGIE („über:energie“) – https://service.ueberenergie.de ERKLÄRT SICH DER KUNDE ALS INHABER EINES SHK-UNTERNEHMENS MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES NUTZUNGSVERTRAGS („VERTRAG“) EINVERSTANDEN DURCH (1) INSPRUCHNASHME DER AUF DEN INTERNETSEITEN DER ÜBER:ENERGIE DARGESTELLTEN INHALTE UND LEISTUNGEN (2) UNTERZEICHNUNG EINES VON DER ÜBER:ENERGIE ÜBERSANDTEN ANGEBOTS, EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG ODER EINES SONSTIGEN AUF DIESEN VERTRAG VERWEISENDEN DOKUMENTS ZUR BESTELLUNG VON DER ÜBER:ENERGIE ANGEFORDERTEN LEISTUNGEN („LEISTUNGSBESTELLUNG“), DURCH (2) ZUGRIFF AUF EINE ÜBER:ENERGIE-LEISTUNG („LEISTUNG“) ODER NUTZUNG EINER SOLCHEN, DURCH (3) ZAHLUNG DER IN EINER KUNDENBESTELLUNG ANGEGEBENEN PREISE ODER DURCH (4) ANDERWEITIGE NUTZUNG DER LEISTUNGEN. WENN DIE PERSON ODER DAS UNTERNEHMEN, DIE DIESEN VERTRAG ANNIMMT, DIESEN IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN KÖRPERSCHAFT ANNIMMT, SICHERT DIESE PERSON ZU, DASS SIE BEFUGT IST, DAS BETREFFENDE UNTERNEHMEN ODER DIE BETREFFENDE KÖRPERSCHAFT ZU BINDEN.

Zweck dieses Vertrags ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Kunde die Leistungen von der über:energie nutzen, bestellen und erwerben kann, die in einer Leistungsbestellung beschrieben sind, der der Kunde zugestimmt oder die er akzeptiert hat. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Vertrag nicht anderweitig definiert sind, tragen die in der Leistungsbestellung dargelegte Bedeutung.

Bei fehlender Übereinstimmung oder bei Unvereinbarkeit zwischen den Bedingungen dieses Vertrags und den Bedingungen einer Leistungsbestellung sind die Bedingungen der Leistungsbestellung maßgeblich.

Dieser Vertrag gilt für alle Leistungen, die von der über:energie gegenüber Kunden mit Sitz in Deutschland erbracht werden.

1. Zugang

  1. Leistungen. Die über:energie stellt die Leistungen gemäß diesem Vertrag und der/den Leistungsbestellung/-en bereit. Die Leistungen der über:energie gestalten sich grundsätzlich wie folgt:
  1. Heizlastberechnung

Berechnung der Heizlasten von Räumen, Wohneinheiten, Zonen und Gebäuden nach DIN EN 12831:

  1. Datenaufnahme und Berechnung der spezifischen Heizlasten eines Gebäudes unter Anwendung der DIN EN 12831-1. Zugrunde gelegt werden die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen des Gebäudes in Form von Grundrissen, Schnitten, Baubeschreibungen, Raumtemperaturen und weiteren Informationen. Nicht vorhandene oder vom Auftraggeber nicht vorgelegte Daten werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie anhand von gesicherten Werten im Rahmen von Veröffentlichungen ermittelt.
    Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich der Berechnung die regelmäßigen Sorgfaltspflichten nach den angewandten und anerkannten Regeln der Technik.
  2. Die Ergebnisse der Berechnungen werden dem Auftragnehmer zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.
    Die übermittelten Ergebnisse des Auftragnehmers stellen vor dem Hintergrund der nicht abschließend einschätzbaren spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes ausdrücklich lediglich Empfehlungen dar und erheben hinsichtlich der übermittelten Ergebnisse keinen Anspruch auf abschließende Korrektheit für die weitere/n Planung/en des Auftraggebers.
  3. Die Berechnungen des Arbeitnehmers werden nach den bei Vertragsschluss aktuell geltenden DIN-/EN-Vorschriften durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Änderungen der DIN/EN-Vorschriften, welche nach Vertragsschluss und vor Übermittlung der Ergebnisse der Berechnungen an den Auftraggeber erfolgen.
  4. Der Auftrag wird ausdrücklich ohne die Leistungserbringung eines hydraulischen Abgleichs durch den Auftragnehmer erteilt.
  • Erstellung einer Bestätigung zum Antrag
  1. Bestätigung der geplanten energetischen Maßnahmen in dem EBS-Prüftool der KfW. Dabei sind die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen (TMA) sowie die Angemessenheit der Maßnahmen auf die Anlagentechnik am gesamten Gebäude zu bestätigen, soweit die zu beachtenden Technischen Mindestanforderungen zum Zeitpunkt der Erstellung der Bestätigung anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen eingehalten bzw. nachgewiesen werden und/oder keine für den Auftragnehmer erkennbaren (jedermann sichtbaren) Mängel und/oder Untererfüllungen der zu erbringenden Leistungen vorliegen.
  2. Mitwirkung bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung (als überschlägiger Grobkostenrahmen oder auf Basis von Kostenschätzungen der beteiligten Planer oder vorliegender Angebote)
  3. Prüfung der Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen
  • Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  1. Dokumentation der Fachunternehmererklärung(en) der beteiligten Firma / Firmen gemäß § 96 GEG
  2. Prüfung, Feststellung und Dokumentation der förderfähigen Maßnahmen nach Vorhaben-durchführung gemäß „Liste der förderfähigen Maßnahmen nach Herstellerangaben und -nachweisen
  3. Dokumentation des durchgeführten hydraulischen Abgleichs (sofern erforderlich) mittels Bestätigungsformulars des VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik
  4. Bestätigung der Umsetzung des geförderten Vorhabens im EBS-Prüftool der KfW und Übergabe an den Auftraggeber sowie in Ansehung des Vorstehenden Bestätigung der Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes
  5. Nach Zurverfügungstellung(en) durch den Auftraggeber Sichtung, Überprüfung und Einreichung der Rechnung(en) der beantragten Fördermaßnahme/n hinsichtlich deren Korrektheit der Aufstellung sowie Förderfähigkeit(en) mitsamt ggf. Streichung nicht förderfähiger Kosten.

b. Technischer Support. Der Technische Support wird entsprechend dem in der/den Leistungsbestellung/-en des Kunden enthaltenen Darstellungen zum Bezug der Vorlage/n bereitgestellt. Technischer Support ist über eine Nachricht an servive@ueberenergie.de verfügbar, über die der Kunde jederzeit Support erhalten erstellen kann.

c. Unternehmensdienstleistungen. Unternehmensdienstleistungen –Implementierungsleistungen – unterliegen den Beschränkungen, die in der Leistungsbestellung des Kunden und in den Angeboten der über:energie über Leistungen an den Kunden festgelegt sind.

d. Verbundene Unternehmen. Kunden-Tochtergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen – d. h. Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Kunden kontrolliert oder beherrscht werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem Kunden stehen, wobei „Kontrolle“ in diesem Zusammenhang als der Besitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der zur Stimmrechtsausübung bei allgemeinen Beschlüssen berechtigten Aktien oder sonstigen Anteile definiert wird, die den Aktionären, Gesellschaftern oder sonstigen Inhabern der entsprechenden Körperschaft vorbehalten sind („Verbundenes Unternehmen“) – sind berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gemäß den Bedingungen dieses Vertrags eine oder mehrere Leistungsbestellung/-en auszuführen oder eine oder mehrere Angebotsbestätigung/‑en gegenüber der über:energie auszustellen. Einem entsprechenden verbundenen Unternehmen werden alle Rechte gemäß den Bedingungen dieses Vertrags gewährt, als ob das Verbundene Unternehmen eine Partei dieses Vertrags wäre. Klarstellend sei an dieser Stelle erwähnt, dass in diesem Vertrag enthaltene Bezugnahmen auf den Kunden stets so auszulegen sind, dass sie den Kunden oder dessen Verbundenes Unternehmen bezeichnen, je nachdem, wer die Leistungsbestellung ausgeführt oder die Bestellbestätigung ausgestellt hat.

2. Nutzung der Leistungen

a. Nutzungsvoraussetzungen. Eine Inanspruchnahme der Leistungen kann ausschließlich durch vollständige Registrierung von gewerblich zugelassenen SHK-Unternehmen erfolgen. Natürliche Personen und/oder andere Gewerbetreibende bzw. juristische Personen, die nicht dem SHK-Handwerk angehören sind von einer Inanspruchnahme der Leistungen der über:energie ausgeschlossen. Sofern der Kunde eine auf den Internetseiten de über:energie dargestellte Leistung in Anspruch nehmen will, kann der Kunde die Leistung bei der über:energie bestellen und erhält daraufhin ein Angebot über die bestellte Leistung von der über:energie. Ein Anspruch auf ein Angebot der über:energie hat der Kunde bei Bestellung ausdrücklich nicht; die über:energie steht das Recht zu, Bestellungen von Kunden abzulehnen. Die über:energie hat Kunden über die Ablehnung einer Bestellung zu per Mail oder schriftlich zu informieren.
Das unverbindliches Angebot bewirkt mit der Annahme des Angebots durch Kunden noch keinen Vertragsschluss, so dass das Angebot zunächst den Leistungsrahmen zwischen den Parteien definieren und nach Annahme noch keine Ansprüche aus diesem von Kunden gegenüber der über:energie gestellt werden können. Erst mit dem daraufhin folgenden Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der über:energie werden die darin bestimmten gegenseitigen n Leistungsansprüche definiert, fällig und durchsetzbar.

b. Nutzungsrecht. Die über:energie gewährt dem Kunden ein deutschlandweites, nicht-exklusives, nicht zeitlich unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von der über:energie angebotenen, bestätigten und daraufhin durchgeführten Leistungen. Dieses Recht beinhaltet auch Updates und neue Versionen der Leistungen, jedoch keine neuen Module/Leistungen/Produkte, durch die die Leistungen ergänzt wurden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen nach der Beendigung dieses Vertrags zu behalten oder zu nutzen oder zu eigenen Ertragszwecken zu vervielfältigen oder anzuwenden.

c. Nutzungsbeschränkungen. Die Nutzung der Leistungen durch den Kunden unterliegt der vereinbarten Benutzeranzahl und den vereinbarten Beschränkungen, die in einem Angebot der über:energie angegeben sind („Beschränkungen“). Überschreitet der Kunde die Beschränkungen, benachrichtigt der Kunde die über:energie den Kunden über die entsprechende nicht vereinbarte Nutzung und erörtert geeignete Erweiterungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die Leistungen zu vermieten, zu leasen, abzutreten, zu übertragen, in Unterlizenz zu vergeben, anzuzeigen oder anderweitig zu verbreiten oder die Leistungen einem Dritten zur Verfügung zu stellen, (ii) Teile der Leistungen zu modifizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie zu disassemblieren, zu dekompilieren oder rückzuentwickeln, (iii) Markenzeichen, Logos, Urheberrechtshinweise oder andere Eigentumshinweise, -symbole oder -kennzeichnungen in den Leistungen zu entfernen oder zu verändern oder (iv) die Leistungen für illegale Zwecke zu nutzen.

d. Nutzung auf nichtöffentlichen Websites. Jegliche Nutzung der Leistungen im Kunden-Intranet, auf passwortgeschützten Websites, Staging-Websites, Entwicklungswebsites oder anderen nichtöffentlichen Websites („Nichtöffentliche Websites“) unterliegt den in diesem Abschnitt 2(c) festgelegten Verpflichtungen. Damit die über:energie die Nutzung der Leistungen auf einer nichtöffentlichen Website zulässt, muss der Kunde eine verschlüsselte Verbindung für den sicheren Transport von Daten zwischen der betreffenden nichtöffentlichen Website und über:energie einrichten. Der Kunde muss gewährleisten, dass er, soweit erforderlich oder durch geltende Gesetze vorgeschrieben, über eine angemessene rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Leistungen verfügt und dass er berechtigt ist, vertrauliche Informationen auf der nichtöffentlichen Website offenzulegen. Sofern keine ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde, gewährleistet der Kunde, dass die Informationen auf der nichtöffentlichen Website keinen strengeren Vorschriften (z. B. HIPAA, FERPA) unterliegen. Darüber hinaus muss der Kunde für die nichtöffentliche Website ein Konto ohne administrative Rechte erstellen, wenn er die Leistungen auf einer Website nach dem Eingeben eines Passworts nutzt. Im Falle eines Versäumnisses des Kunden, sich an die in diesem Abschnitt dargelegten Verpflichtungen zu halten, kann die über:energie das Ausführen der Leistungen auf der nichtöffentlichen Website ablehnen. DER KUNDE VERSTEHT UND STIMMT AUSDRÜCKLICH ZU, DASS DIE ÜBER:ENERGIE UND SEINE MITARBEITER DEM KUNDEN GEGENÜBER NICHT FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER ANDERE SPEZIELLE SCHÄDEN HAFTEN, DIE AUS ODER AUFGRUND DER NUTZUNG DER LEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN ENTSTEHEN, WENN DIESE NUTZUNG GEGEN DIE VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IN DIESEM ABSCHNITT VERSTÖSST und die über:energie diesen Pflichtverstoß nicht zu vertreten hat.

e. Kein Zugriff durch Wettbewerber. Ein direkter Wettbewerber der über:energie darf nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von der über:energie („Registrierung“) auf die Leistungen zugreifen. Der Kunde darf einem direkten Wettbewerbern von der über:energie den Zugriff auf die Leistungen nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Über:energie ermöglichen.

3. Laufzeit, Aufhebung und Kündigung

a. Laufzeit. Dieser Vertrag bleibt für den Zeitraum der Registrierung des Kunden auf den Internetseiten der über:energie in Kraft.

b. Aufhebung. Jede Partei kann diesen Vertrag, die nutzung der Internetinhalte der Seiten der über:energie, eine Bestellung oder in Angebot für eine Bestellung unter Wahrung einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich kündigen, so dass die Parteien die ihr von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Informationen sodann unter Beachtung der rechtlich zulässigen Fristen unverzüglich zu löschen haben.

c. Kündigung wegen Vertragsverletzung. Unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe, die ihr möglicherweise zustehen, kann jede Partei diesen Vertrag im Fall einer wesentlichen Verletzung desselben durch die jeweils andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine wesentliche Verletzung beinhaltet: (i) jegliche Verletzung der Bestimmungen aus Abschnitt 2, 4(a)–(b), 5, 6, 8 und 11(d)–(f), (ii) jegliche sonstige Verletzung, die von einer Partei nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung von der jeweils anderen Partei geheilt wird, (iii) jegliche grobe Fahrlässigkeit oder jegliches vorsätzliche Fehlverhalten einer Partei sowie (iv) die Zahlungsunfähigkeit, die Liquidation oder der Konkurs einer Partei.

d. Erstattung. Abgesehen von den Kündigungsrechten des Kunden gemäß Abschnitt 3(c) haftet der Kunde weiterhin für die Zahlung aller für die zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs geschuldeten Gebühren und hat keinen Anspruch auf Gutschrift oder Erstattung.

4. Zahlung und Steuern

a. Zahlung. Alle Gebühren werden entsprechend dem Rechnungsdatum oder -zeitraum und den Zahlungsbedingungen fällig, die in dem Angebot der über:energie angegeben sind. Der Kunde muss gültige und aktuelle Zahlungsangaben übermitteln und über:energie unverzüglich jede Änderung derselben mitteilen (wie etwa eine Änderung der Rechnungs- oder Lieferadresse, der Zahlungsangaben oder der Bestellinformationen), indem er ein Adressänderungsformular einreicht, das von über:energie bereitgestellt wird. Wenn der Kunde die Verwendung einer Bestellung oder Bestellnummer verlangt, (a) muss er die Bestellnummer im Zeitpunkt der Angebotsannahme angeben und (b) erklärt er sich damit einverstanden, dass etwaige Bedingungen für eine Bestellung des Kunden nicht auf diesen Vertrag Anwendung finden und nichtig sind.

b. Zahlungsverzug. Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden kann die über:energie Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gelten machen. Zudem behält sich die über:energie das Recht vor, bei Überfälligkeit einer Rechnung die Erbringung der Leistungen so lange auszusetzen, bis die Zahlung geleistet wurde.

c. Steuern. Sofern in diesem Vertrag oder in dem Angebot der über:energie nichts anderes angegeben ist, enthalten die Preise in der Leistungsbestellung die aktuellen gesetzlichen Steuern. Der Kunde trägt darüber hinaus die Verantwortung für etwaig anfallende Steuern, die auf der Grundlage der Gesetze und sonstigen Vorschriften der Steuerbehörde/‑n ermittelt werden, die für die Lieferadresse, die von dem Kunden aufgrund eines Angebots der über:energie in einer Leistungsbestellung angegeben wurde, zuständig ist/sind, es sei denn, der Kunde legt der über:energie rechtzeitig eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor (gilt nicht für MwSt.).

d. Zahlungsportale. Sollte der Kunde die über:energie anweisen, ein Zahlungsportal für Anbieter oder ein anderes Portal zu verwenden, welcher der über:energie eine Abonnementsgebühr oder einen Prozentsatz hochgeladener Rechnungen als erforderliche Kosten der Geschäftstätigkeit berechnet, so trägt der Kunde diese Kosten. Etwaige Gebühren, die die über:energie in diesem Zusammenhang in Rechnung gestellt wurden, werden dem Kunden durch die über:energie in Rechnung gestellt.

5. Vertraulichkeit

a. Begriffsbestimmung. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die durch eine Partei (die „Offenlegende Partei“) gegenüber der jeweils anderen Partei (der „Empfangenden Partei“) offengelegt werden, in greifbarer Form vorliegen und als vertraulich bezeichnet werden oder bei denen es sich um Informationen in gleich welcher Form handelt, die eine vernünftige Person angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung als vertraulich auffassen würde. Ungeachtet des Vorstehenden beinhalten vertrauliche Informationen keine Informationen, die (a) vor oder nach dem Zeitpunkt, in dem der entsprechende Teil von der offenlegenden Partei an die Empfangende Partei übermittelt wurde, ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt waren, (b) sich in oder nach dem Zeitpunkt, in dem der entsprechende Teil von der offenlegenden Partei an die empfangende Partei übermittelt wurde, rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung im Besitz der empfangenden Partei befanden, (c) von Angestellten oder Bevollmächtigten der empfangenden Partei unabhängig von und ohne Bezugnahme auf Informationen entwickelt wurden, die der empfangenden Partei von der offenlegenden Partei mitgeteilt wurden, (d) von der offenlegenden Partei an einen unbeteiligten Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung weitergegeben wurden oder (e) von der offenlegenden Partei zur Freigabe durch die empfangende Partei genehmigt wurden.

b. Geheimhaltungspflichten. Die empfangende Partei und ihre Vertreter werden (i) Vertrauliche Informationen vertraulich behandeln, (ii) sich nach besten Kräften bemühen, vertrauliche Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, mit der sie auch ihre eigenen vertraulichen Informationen schützen, (iii) vertrauliche Informationen nur gegenüber solchen ihrer Mitarbeiter und Vertreter offenlegen, die Zugriff zu Zwecken benötigen, die mit diesem Vertrag oder der Leistungsbestellung im Einklang stehen, sowie (iv) die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weitergeben, außer, um einer gültigen Anordnung eines Gerichts oder einer anderen staatlichen Stelle oder einer gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei unverzüglich über jegliche Offenlegung von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei.

c. Eigentum an und Rückgabe von vertraulichen Informationen. Alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei bleiben Eigentum der offenlegenden Partei. Auf schriftliche Aufforderung der offenlegenden Partei vernichtet der Empfänger alle vertraulichen Informationen oder gibt diese der offenlegenden Partei zurück. Die empfangende Partei ist jedoch nicht verpflichtet, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei zu löschen, die als Teil eines Backup-Systems zur Archivierung, das im normalen Geschäftsgang unterhalten wird, elektronisch gespeichert werden. Sollte es zur Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber einem Dritten unter Verletzung der Bestimmungen kommen, so wird die verletzende Partei angemessene Anstrengungen unternehmen, um die offenlegende Partei bei dem Wiederherstellen der entsprechenden vertraulichen Informationen sowie bei dem Verhindern der Verwendung, des Verkaufs, der Offenlegung oder der anderweitigen Veräußerung derselben zu unterstützen. Die Pflichten erlöschen nicht mit der Kündigung dieses Vertrages und auch nicht mit dem Abschluss von Leistungsbestellungen.

6. Datenschutz

a. DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung. Die Leistungen wurden zum Erfassen und Verarbeiten der Website-Inhalte von Kunden sowie bestimmter zugehöriger Betriebsdaten entworfen und entwickelt. Etwaige personenbezogene Daten, die durch die über:energie im Rahmen der Erbringung der Leistungen verarbeitet werden, werden gemäß den Anweisungen des Kunden und in dessen Auftrag verarbeitet. In dieser Hinsicht gilt der Kunde als „Verantwortlicher“ und die Über:energie als „Auftragsverarbeiter“. Gegebenenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement; „DPA“) mit der über:energie einzugehen, der jeglichen jeweils geltenden gesetzlichen Normen gerecht wird. Wenn die Nutzung der Leistungen auf nichtöffentlichen Websites und/oder Websites, die besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten, vereinbart wurde, stellt der Kunde sicher, dass in dem DPA die Verarbeitung nichtöffentlicher und/oder besonderer Kategorien personenbezogener Daten berücksichtigt wird. Wenn der Kunde es nicht ermöglicht hat, dass an dem Tag, an dem er mit der Nutzung der Leistungen beginnt, ein DPA unterzeichnet wird, wird davon ausgegangen, dass die Parteien das Standard-DPA von der über:energie unterzeichnet haben. Das Formular wird dem Kunden von der über:energie zur Verfügung gestellt.

b. Verarbeitung von Daten von Benutzern und Kunden-Ansprechpartnern. Abgesehen von der Verarbeitung von Daten des Kunden gemäß Abschnitt 6(a) erhebt die Über:energie einige allgemeine Nutzungs- und Kontaktinformationen über die Nutzer der Leistungen von der Über:energie sowie über andere durch den Kunden bereitgestellte Ansprechpartner, wie z. B. die Namen und E-Mail-Adressen der Über:energie-Benutzer; dies dient notwendigen internen Zwecken wie etwa der Identifizierung von Kunden, der Rechnungsstellung, dem Support und der Weitergabe von Informationen über Über:energie-Produkte an den Kunden. Eine detaillierte Beschreibung der Verarbeitung der Daten des Kunden durch Über:energie gemäß diesem Abschnitt finden Sie auf: https://service.ueberenergie.de/datenschutz, deren Inhalte zugleich Bestandteil dieses Vertrages werden. Die über:energie fungiert in dieser Hinsicht als Verantwortlicher gemäß der DSGVO und als Unternehmen gemäß dem CCPA. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Über:energie allgemeine Kunden- und Benutzerinformationen zum internen Gebrauch erhebt. Der Kunde ist berechtigt, jegliche personenbezogenen Daten, die die Über:energie von Seiten des Kunden bereitgestellt wurden, einzusehen sowie diese korrigieren, ändern oder löschen zu lassen. Zur Ausübung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an service@ueberenergie.de.

7. Rechte an geistigem Eigentum und Dateneigentum

a. Eigentum. Die über:energie ist Eigentümerin und bleibt Alleineigentümerin aller Rechte am geistigen Eigentum an den Leistungen, die vor oder während der Erfüllung durch die Parteien dieses Vertrags begründet werden. Dieses Eigentumsrecht beinhaltet alle Erfindungen, Patente, Gebrauchsmusterrechte, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Topografien und Markenrechte und jedes Fachwissen, unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht.

b. Kundeneigene Daten. Alle Daten, die der Über:energie durch die Nutzung der Leistungen zur Verfügung gestellt werden („Kundendaten“), sind und bleiben Eigentum des Kunden. Die über:energie verkauft keine Kundendaten weiter. Um es der über:energie zu ermöglichen, Angebote an Kunden zu richten und Leistungen zugunsten des Kunden zu erbringen, sowie vorbehaltlich dieses Vertrags, gewährt der Kunde hiermit der über:energie ein nichtexklusives Recht zur Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten ausschließlich im Zusammenhang mit der Erstellung von Angeboten und der Erbringung der Leistungen durch die Über:energie.

c. Aggregierte Anonyme Daten. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die über:energie berechtigt sein wird, technische und andere Daten über die Nutzung der Leistungen durch den Kunden einzuholen oder zu generieren und zu aggregieren, mit Ausnahme von Daten, anhand derer der Kunde persönlich identifiziert werden kann („Aggregierte Anonyme Daten“). Die über:energie ist Eigentümerin von Aggregierten Anonymen Daten und kann diese während und nach der Laufzeit dieses Vertrags zur Analyse, Verbesserung, Unterstützung und Erbringung der Leistungen sowie zu anderen geschäftlichen Zwecken verwenden. Klarstellend sei an dieser Stelle erwähnt, dass dieser Abschnitt 7(c) der über:energie nicht das Recht gibt, den Kunden als Quelle der aggregierten Anonymen Daten zu identifizieren.

8. Gewährleistungen

a. Für die über:energie. Die über:energie gewährleistet, dass (i) die über:energie die uneingeschränkte Befugnis und Vollmacht hat, den Vertrag abzuschließen und zu erfüllen, und (ii) die enthaltenen Leistungen während der Erstlaufzeit und jeglicher Verlängerungslaufzeit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Vollständigkeit und inhaltlicher Korrektheit der Inhalte der Leistungen geschlossen werden kann. HAFTUNGEN AUS DER VERWENDUNG DER INHALTE DER ANGEBOTE ODER LEISTUNGEN DER ÜBER:ENERGIE DURCH DIE KUNDEN GEGENÜBER DRITTEN WERDEN AUSGESCHLOSSEN.

b. Für den Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass (i) er über die uneingeschränkte Befugnis und Vollmacht verfügt, sich mit diesem Vertrag einverstanden zu erklären und seine Verpflichtungen aus denselben zu erfüllen, und (ii) er über den uneingeschränkten, rechtmäßigen Anspruch oder eine entsprechende Ermächtigung verfügt, die Informationen, die auf den Websites angegeben und zugänglich sind, auf denen die Leistungen verwaltet werden, anzuzeigen, offenzulegen, zu übertragen, abzutreten oder zu übermitteln.

c. Haftungsausschluss. Über die ausdrücklich in diesem Vertrag vereinbarten Gewährleistungs- und Haftungszusagen hinaus geben die Parteien keine Gewährleistung und Haftungszusagen ab. Erteilt die über:energie mündlich oder schriftlich Empfehlungen, Ratschläge, Auskünfte oder Informationen („Auskunft“), handelt es sich hierbei ausschließlich um eine unverbindliche Auskunft. Mit einem Angebot und einer unverbindlichen Auskunft ist keine ausdrückliche oder konkludente Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage von der Über:energie verbunden. Ein Angebot und/oder eine Auskunft ist nur dann verbindlich, wenn die über:energie ausdrücklich – mindestens in Textform – bestätigt, dass die über:energie mit den Inhalten des Angebots und/oder der Auskunft eine Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage übernimmt. Die über:energie gibt insbesondere keine Gewährleistung- und Haftungszusagen bezüglich der Nutzung nicht bestätigter Angebote und/oder der Leistungen dahingehend ab, dass sichergestellt ist, dass der Kunde geltende Gesetze und Verordnungen einhält. Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung und/oder verzögerte Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die sie nicht zu vertreten hat und die sich nach vernünftigem Ermessen ihrer Kontrolle entziehen, wie etwa Regierungsverordnungen oder -maßnahmen, Streiks, Blockaden, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, Pandemien oder Ausfälle oder Verzögerungen bei Internetdienstanbietern.

9. Freistellung und Entschädigung

a. Durch den Kunden. Für alle Ansprüche, Klagen und Forderungen, die von einem Dritten gegenüber der über:energie und/oder die verbundenen Unternehmen von der über:energie geltend gemacht oder angedroht werden („Maßnahmen Dritter“), trifft den Kunden die Verpflichtung, die daraus resultierenden Nachteile für die über:energie und/oder die verbundenen Unternehmen von der Über:energie abzuwenden, zu kompensieren bzw. der über:energie und/oder die verbundenen Unternehmen von der über:energie von diesen freizustellen, soweit den Kunden ein (Mit)Verschulden für die Maßnahmen Dritter trifft. Diese Verpflichtung des Kunden besteht, soweit die Maßnahmen Dritter aus einem der folgenden Gründe entstanden sind: (a) die schuldhafte Verletzung des Vertrags oder einer Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage, die der Kunde der über:energie gegeben hat, durch den Kunden; (b) einer Behauptung in Bezug auf Kundendaten, sofern der Kunde diese zu vertreten hat; (c) die Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder Endbenutzer unter Verletzung des Angebots oder des Vertrags, sofern der Kunde diese Verletzung zu vertreten hat; (d) aus Fehlern der Leistungen, beispielsweise durch inhaltliche Änderungen, Ergänzungen oder Auslassungen in den Angeboten und/oder Leistungen und der Verwendung der Angebote und/oder Leistungen durch den Kunden gegenüber Dritten, soweit die Ursache für den Fehler der Leistung im Herrschafts- und Organisationsbereich des Kunden gesetzt wurde und der Kunde für diese im Außenverhältnis selbst haftet. Die Entschädigung und Freistellung umfassen auch die Entschädigung und/oder Freistellung von den angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung sowie alle durch rechtskräftiges Urteil auferlegten Schadensersatzleistungen und sonstigen Kosten sowie in Bezug auf Beträge, die gemäß einer angenommenen Beilegungsvereinbarung gezahlt werden, wie in Abschnitt 9(c) näher dargelegt. Der Kunde wird der über:energie bei der Rechtsverteidigung gegen Maßnahmen Dritter unverzüglich und ohne Berufung auf Leistungsverweigerungsrechte unterstützen.

b. Durch die über:energie. Die über:energie verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche, Klagen und Forderungen von Dritten, die sich daraus ergeben, dass aus den Angeboten und/oder Leistungen von der über:energie Patente, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse des betreffenden Dritten verletzen oder unrechtmäßig nutzen, sofern die über:energie dies zu vertreten hat, und entschädigt den Kunden im Fall eines Vertretens in Bezug auf alle entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in angemessener Höhe und alle durch rechtskräftiges Urteil auferlegten Schadensersatzleistungen und sonstigen Kosten sowie in Bezug auf Beträge, die gemäß einer angenommenen Beilegungsvereinbarung gezahlt werden, wie in Abschnitt 9(c) näher dargelegt. Sofern die über:energie kein Verschulden trifft, übernimmt die über:energie in keinem Fall irgendeine Verpflichtung oder Haftung gemäß diesem Abschnitt, die zurückzuführen ist auf (a) die Nutzung des Angebots und/oder der Leistungen in modifizierter Form oder in Kombination mit Inhalten oder Medien, die nicht von über:energie bereitgestellt wurden, und auf (b) Inhalte, Informationen oder Daten, die durch den Kunden, Endbenutzer des Kunden oder sonstige Dritte bereitgestellt wurden. Im Hinblick auf Forderungen, die unter diesen Abschnitt fallen, wird die über:energie nach eigenem Ermessen entweder (i) die Rechte auf Nutzung des als rechtsverletzend gerügten Teils der Leistungen erwerben, (ii) den als rechtsverletzend gerügten Teil der Leistungen durch eine nicht rechtsverletzende Alternative ersetzen oder (iii) den als rechtsverletzend gerügten Teil der Leistungen oder den Vertrag kündigen und dem Kunden eine anteilige Erstattung aller im Voraus bezahlten und noch nicht verwendeten Gebühren gewähren.

c. Allgemeines. Die Partei, die Freistellung und/oder Entschädigung begehrt, informiert die jeweils andere Partei unverzüglich über die Forderung und kooperiert mit der Partei bei der Verteidigung der Forderung. Die freistellende/entschädigende Partei hat die volle Kontrolle und die uneingeschränkte Befugnis im Hinblick auf die Verteidigung, mit folgender Ausnahme: (a) Jede Beilegungsvereinbarung, die von Seiten der Partei, die Freistellung/Entschädigung begehrt, ein Haftungseingeständnis oder eine Geldzahlung erfordert, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung dieser Partei, wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund versagt oder verzögert werden darf, und (b) die jeweils andere Partei darf sich auf eigene Kosten mit ihrem eigenen Rechtsbeistand an der Verteidigung beteiligen.

d. Beschränkung. DIE FREISTELLUNGEN/ENTSCHÄDIGUNGEN SIND DIE EINZIGEN RECHTSBEHELFE EINER PARTEI NACH DEM VERTRAG GEGEN DIE VERLETZUNG DER RECHTE EINES DRITTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM DURCH DIE JEWEILS ANDERE PARTEI.

10. Haftungsbeschränkung

a. Haftungsbeschränkung. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet jede Partei nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet jede Partei nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um einen sonstigen Schaden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der jeweiligen Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen handelt. ZIFFER 8. a. SATZ 2 DIESES VERTRAGES BLEIBT UNBERÜHRT. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die jeweilig Partei ebenfalls. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, wie z. B. die Verpflichtung zur Erbringung der Leistung. Sofern es sich nicht um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, ist bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der jeweiligen Partei. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die jeweilige Partei einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Die produkthaftungsrechtlichen Vorschriften bleiben in allen Fällen unberührt.

b. Haftungsausschluss. Die jeweilige Partei haftet gegenüber der anderen Partei nicht für mittelbare Schäden oder für Strafschadensersatz, die/der durch die Nutzung des Angebots der über:energie und/oder  der Leistungen durch den Kunden verursacht wurde/-n, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, Geschäftsausfall oder sonstige Verluste, die sich aus oder aufgrund der Leistung einer Partei gemäß dem Vertrag ergeben, und zwar auch dann nicht, wenn sie auf die mögliche Geltendmachung entsprechender Schadensforderungen hingewiesen wurde. SOFERN ES NICHT NACH ANWENDBAREM RECHT AUSGESCHLOSSEN IST, DARF DIE KUMULATIVE HAFTUNG EINER PARTEI GEMÄSS DIESEM VERTRAG DEN BETRAG DER GEBÜHR NICHT ÜBERSTEIGEN. DER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT IM FALL I) EINER NICHTERFÜLLUNG VON VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF PERSONENBEZOGENE DATEN, II) VON ANSPRÜCHEN DRITTER WEGEN EINER VERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM, ES SEI DENN, EIN SOLCHER ANSPRUCH BERUHT AUF EINER UNRECHTMÄSSIGEN ODER RECHTSWIDRIGEN NUTZUNG DER LEISTUNGEN DURCH EINE PARTEI, ODER III) VON GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN.

11. Sonstiges

a. Abtretung. Sofern nicht anderweitig in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt, darf keine Partei diesen Vertrag oder irgendwelche darin gewährten Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund versagt werden darf) abtreten, übertragen, übereignen oder belasten. DEM KUNDEN IST ES GLEICHFALLS UNTERSAGT GEWÄHRTE LEISTUNGEN DER ÜBER:ENERGIE AN DRITTE ABZUTRETEN, ZU ÜBERTRAGEN ODER ZU ÜBEREIGNEN. GLEICHES GILT FÜR DIE GEWÄHR ZUM ZUGANG AUF LEISTUNGEN DER ÜBER:ENERGIE DURCH DEN KUNDEN AN DRITTE. Ungeachtet des Vorstehenden sind die Parteien im Fall einer Fusion, einer Zusammenführung, einer Übertragung oder eines Aktienerwerbs berechtigt, diesen Vertrag an ihre verbundenen Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abzutreten, sofern der Abtretungsempfänger allen Verpflichtungen aus dem Vertrag unterliegt.

b. Grundlegende Vereinbarung. Dieser Vertrag stellt die Grundlage der Leistungsvereinbarung zwischen den Parteien dar. Er ersetzt jegliche vorherigen Mitteilungen, Zusagen oder Vereinbarungen mündlicher oder schriftlicher Art in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags. Änderungen oder Modifikationen dieses Vertrags müssen, damit sie in Kraft treten, schriftlich erfolgen und durch bevollmächtigte Vertreter beider Parteien unterschrieben werden.

c. Art der Beziehung. Die Parteien vereinbaren, dass die durch diesen Vertrag geschaffene Beziehung die eines unabhängigen Auftragnehmers ist. Bei der Erfüllung aller Pflichten und Aufgaben gemäß diesem Vertrag handeln die Parteien jederzeit als unabhängige Auftragnehmer und nicht als Partner, Teilhaber, Bevollmächtigter oder Angestellter der jeweils anderen Partei, und keine Bestimmung aus diesem Vertrag darf so ausgelegt werden, dass sie mit dieser Beziehung oder diesem Status unvereinbar wäre, und den Parteien wird kein Recht und keine Befugnis eingeräumt, eine Pflicht oder Verantwortung ausdrücklicher oder stillschweigender Art im Namen oder im Auftrag der jeweils anderen Partei zu übernehmen oder zu schaffen oder die jeweils andere Partei in irgendeiner Weise zu binden. Mit Ausnahme etwaiger Leistungen, Verfahren oder Angelegenheiten, die zwischen der Über:energie und dem Kunden vereinbart wurden, hat die Über:energie die volle Kontrolle über die Art und Weise der Erbringung der Leistungen. Die Über:energie ist mit dem Status eines unabhängigen Auftragnehmers vertraut und erklärt sich damit einverstanden. Die Zahlung aller Löhne, Lohnsteuern und Sozialleistungen der Mitarbeiter von der Über:energie, von Beträgen, die als Einkommenssteuer fällig werden sowie von Sozialversicherungsbeiträgen obliegen der Über:energie.

d. Versicherung. Jede Partei unterhält jederzeit während der Laufzeit dieses Vertrags und im Anschluss daran für die Dauer von zwei (2) Jahren angemessene Versicherungspolicen bei finanziell soliden, seriösen Versicherern, die alle Schadensersatzansprüche abdecken, die der jeweils anderen Partei möglicherweise aus diesem Vertrag oder aus gesetzlichen Vorschriften zustehen.

e. Korruptionsbekämpfung und ethisch vertretbares Verhalten. Jede Partei sichert zu, dass sie keine illegalen oder unzulässigen Bestechungsgelder, Rückvergütungen, Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände von ihren Mitarbeitern, Verbundenen Unternehmen oder Bevollmächtigten im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten oder angeboten hat und ihr solche auch nicht angeboten wurden. Angemessene Geschenke und Unterhaltungsleistungen, die im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs gewährt werden, verstoßen nicht gegen die vorstehende Einschränkung. Die Parteien und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche Praktiken zu unterlassen, die aufgrund von Wettbewerbsverstößen, Betrug, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit oder anderen Korruptionsdelikten eine strafrechtliche Haftpflicht nach sich ziehen könnten. Die Parteien werden (i) alle anwendbaren fallrechtlichen, gesetzgeberischen und sonstigen Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten, , (ii) während der gesamten Laufzeit des Vertrags über Richtlinien und Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Korruptionsbekämpfungsvorschriften verfügen, (iii) die jeweils andere Partei unverzüglich informieren, wenn sie ein Ersuchen oder eine Forderung nach einem unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteil irgendeiner Art erhält, den der Kunde oder eines seiner verbundenen Unternehmen erhalten sollte, (iv) dafür sorgen, dass alle mit ihnen assoziierten Dritten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag Dienstleistungen erbringen oder Güter liefern, diesen Abschnitt 11(f) einhalten.

g. Mitteilungen. Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und werden per Einschreiben über einen national anerkannten Kurierdienst (mit Zustellungsnachweis oder Empfangsbestätigung) an die in diesem Vertrag angegebene Adresse oder per E-Mail gesendet. E-Mail-Mitteilungen an den Kunden werden an die E-Mail-Adresse der Hauptansprechperson gesendet. E-Mail-Mitteilungen an über:energie müssen anservice@ueberenergie.de gesendet werden. Die Mitteilung gilt an dem Tag als zugestellt, an dem sie von der Empfangenden Partei empfangen oder abgelehnt wird.

12. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag sowie etwaige Streitigkeiten in Bezug auf die Leistungen oder deren Nutzung durch den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Grundsätze des Internationalen Privatrechts (insbesondere unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kiel. Die über:energie ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

Kiel, April 2024