Die folgenden Nutzungsbedingungen beinhalten die vertraglichen Regeln der Zusammenarbeit zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Mit seiner Zustimmung erkennt der Auftraggeber diese
Vertragsbedingungen. Ein Auftrag gemäß diesen Regelungen kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer
dem Auftraggeber das projektbezogene Angebot übermittelt hat und dieses durch den Auftraggeber
angenommen und beauftragt wurde.
Die Nutzungsbestimmungen werden dem Auftraggeber nach der Registrierung, durch den Auftragnehmer
zusätzlich per Mail übermittelt.
Mit REGISTRIERUNG AUF DEN INTERNETSEITEN DER ÜBER:ENERGIE („über:energie“) –
https://service.ueberenergie.de ERKLÄRT SICH DER KUNDE ALS INHABER EINES SHK-UNTERNEHMENS MIT
DEN BEDINGUNGEN DIESES NUTZUNGSVERTRAGS („VERTRAG“) EINVERSTANDEN DURCH (1) INSPRUCHNASHME DER
AUF DEN INTERNETSEITEN DER ÜBER:ENERGIE DARGESTELLTEN INHALTE UND LEISTUNGEN (2) UNTERZEICHNUNG
EINES VON DER ÜBER:ENERGIE ÜBERSANDTEN ANGEBOTS, EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG ODER EINES
SONSTIGEN AUF DIESEN VERTRAG VERWEISENDEN DOKUMENTS ZUR BESTELLUNG VON DER ÜBER:ENERGIE
ANGEFORDERTEN LEISTUNGEN („LEISTUNGSBESTELLUNG“), DURCH (2) ZUGRIFF AUF EINE
ÜBER:ENERGIE-LEISTUNG („LEISTUNG“) ODER NUTZUNG EINER SOLCHEN, DURCH (3) ZAHLUNG DER IN EINER
KUNDENBESTELLUNG ANGEGEBENEN PREISE ODER DURCH (4) ANDERWEITIGE NUTZUNG DER LEISTUNGEN. WENN DIE
PERSON ODER DAS UNTERNEHMEN, DIE DIESEN VERTRAG ANNIMMT, DIESEN IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER
EINER ANDEREN KÖRPERSCHAFT ANNIMMT, SICHERT DIESE PERSON ZU, DASS SIE BEFUGT IST, DAS
BETREFFENDE UNTERNEHMEN ODER DIE BETREFFENDE KÖRPERSCHAFT ZU BINDEN.
Zweck dieses Vertrags ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Kunde die Leistungen
von der über:energie nutzen, bestellen und erwerben kann, die in einer Leistungsbestellung
beschrieben sind, der der Kunde zugestimmt oder die er akzeptiert hat. Großgeschriebene
Begriffe, die in diesem Vertrag nicht anderweitig definiert sind, tragen die in der
Leistungsbestellung dargelegte Bedeutung.
Bei fehlender Übereinstimmung oder bei Unvereinbarkeit zwischen den Bedingungen dieses Vertrags
und den Bedingungen einer Leistungsbestellung sind die Bedingungen der Leistungsbestellung
maßgeblich.
Dieser Vertrag gilt für alle Leistungen, die von der über:energie gegenüber Kunden mit Sitz in
Deutschland erbracht werden.
1. Zugang
- Leistungen. Die über:energie stellt die Leistungen gemäß diesem Vertrag und der/den
Leistungsbestellung/-en bereit. Die Leistungen der über:energie gestalten sich grundsätzlich
wie folgt:
- Heizlastberechnung
Berechnung der Heizlasten von Räumen, Wohneinheiten, Zonen und Gebäuden nach DIN EN 12831:
- Datenaufnahme und Berechnung der spezifischen Heizlasten eines Gebäudes unter Anwendung der
DIN EN 12831-1. Zugrunde gelegt werden die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen des
Gebäudes in Form von Grundrissen, Schnitten, Baubeschreibungen, Raumtemperaturen und
weiteren Informationen. Nicht vorhandene oder vom Auftraggeber nicht vorgelegte Daten werden
nach den anerkannten Regeln der Technik sowie anhand von gesicherten Werten im Rahmen von
Veröffentlichungen ermittelt.
Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich der Berechnung die
regelmäßigen Sorgfaltspflichten nach den angewandten und anerkannten Regeln der Technik.
- Die Ergebnisse der Berechnungen werden dem Auftragnehmer zur weiteren Verwendung zur
Verfügung gestellt.
Die übermittelten Ergebnisse des Auftragnehmers stellen vor dem
Hintergrund der nicht abschließend einschätzbaren spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes
ausdrücklich lediglich Empfehlungen dar und erheben hinsichtlich der übermittelten
Ergebnisse keinen Anspruch auf abschließende Korrektheit für die weitere/n Planung/en des
Auftraggebers.
- Die Berechnungen des Arbeitnehmers werden nach den bei Vertragsschluss aktuell geltenden
DIN-/EN-Vorschriften durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Haftung
für Änderungen der DIN/EN-Vorschriften, welche nach Vertragsschluss und vor Übermittlung der
Ergebnisse der Berechnungen an den Auftraggeber erfolgen.
- Der Auftrag wird ausdrücklich ohne die Leistungserbringung eines hydraulischen Abgleichs
durch den Auftragnehmer erteilt.
- Erstellung einer Bestätigung zum Antrag
- Bestätigung der geplanten energetischen Maßnahmen in dem EBS-Prüftool der KfW. Dabei sind
die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen (TMA) sowie die Angemessenheit der
Maßnahmen auf die Anlagentechnik am gesamten Gebäude zu bestätigen, soweit die zu
beachtenden Technischen Mindestanforderungen zum Zeitpunkt der Erstellung der
Bestätigung anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen eingehalten bzw. nachgewiesen
werden und/oder keine für den Auftragnehmer erkennbaren (jedermann sichtbaren) Mängel
und/oder Untererfüllungen der zu erbringenden Leistungen vorliegen.
- Mitwirkung bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung (als
überschlägiger Grobkostenrahmen oder auf Basis von Kostenschätzungen der beteiligten Planer
oder vorliegender Angebote)
- Prüfung der Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen
Maßnahmen
- Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Dokumentation der Fachunternehmererklärung(en) der beteiligten Firma / Firmen gemäß § 96 GEG
- Prüfung, Feststellung und Dokumentation der förderfähigen Maßnahmen nach
Vorhaben-durchführung gemäß „Liste der förderfähigen Maßnahmen nach Herstellerangaben und
-nachweisen
- Dokumentation des durchgeführten hydraulischen Abgleichs (sofern erforderlich) mittels
Bestätigungsformulars des VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik
- Bestätigung der Umsetzung des geförderten Vorhabens im EBS-Prüftool der KfW und Übergabe an
den Auftraggeber sowie in Ansehung des Vorstehenden Bestätigung der Verbesserung des
energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz oder des
Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes
- Nach Zurverfügungstellung(en) durch den Auftraggeber Sichtung, Überprüfung und Einreichung
der Rechnung(en) der beantragten Fördermaßnahme/n hinsichtlich deren Korrektheit der
Aufstellung sowie Förderfähigkeit(en) mitsamt ggf. Streichung nicht förderfähiger Kosten.
b. Technischer Support. Der Technische Support wird entsprechend dem in der/den
Leistungsbestellung/-en des Kunden enthaltenen Darstellungen zum Bezug der Vorlage/n
bereitgestellt. Technischer Support ist über eine Nachricht an servive@ueberenergie.de verfügbar, über die der
Kunde jederzeit Support erhalten erstellen kann.
c. Unternehmensdienstleistungen. Unternehmensdienstleistungen –Implementierungsleistungen –
unterliegen den Beschränkungen, die in der Leistungsbestellung des Kunden und in den Angeboten
der über:energie über Leistungen an den Kunden festgelegt sind.
d. Verbundene Unternehmen. Kunden-Tochtergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen – d. h.
Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Kunden kontrolliert oder beherrscht werden
oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem Kunden stehen, wobei „Kontrolle“ in diesem Zusammenhang
als der Besitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der zur Stimmrechtsausübung bei
allgemeinen Beschlüssen berechtigten Aktien oder sonstigen Anteile definiert wird, die den
Aktionären, Gesellschaftern oder sonstigen Inhabern der entsprechenden Körperschaft vorbehalten
sind („Verbundenes Unternehmen“) – sind berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
gemäß den Bedingungen dieses Vertrags eine oder mehrere Leistungsbestellung/-en auszuführen oder
eine oder mehrere Angebotsbestätigung/‑en gegenüber der über:energie auszustellen. Einem
entsprechenden verbundenen Unternehmen werden alle Rechte gemäß den Bedingungen dieses Vertrags
gewährt, als ob das Verbundene Unternehmen eine Partei dieses Vertrags wäre. Klarstellend sei an
dieser Stelle erwähnt, dass in diesem Vertrag enthaltene Bezugnahmen auf den Kunden stets so
auszulegen sind, dass sie den Kunden oder dessen Verbundenes Unternehmen bezeichnen, je nachdem,
wer die Leistungsbestellung ausgeführt oder die Bestellbestätigung ausgestellt hat.
2. Nutzung der Leistungen
a. Nutzungsvoraussetzungen. Eine Inanspruchnahme der Leistungen kann ausschließlich durch
vollständige Registrierung von gewerblich zugelassenen SHK-Unternehmen erfolgen. Natürliche
Personen und/oder andere Gewerbetreibende bzw. juristische Personen, die nicht dem SHK-Handwerk
angehören sind von einer Inanspruchnahme der Leistungen der über:energie ausgeschlossen. Sofern
der Kunde eine auf den Internetseiten de über:energie dargestellte Leistung in Anspruch nehmen
will, kann der Kunde die Leistung bei der über:energie bestellen und erhält daraufhin ein
Angebot über die bestellte Leistung von der über:energie. Ein Anspruch auf ein Angebot der
über:energie hat der Kunde bei Bestellung ausdrücklich nicht; die über:energie steht das Recht
zu, Bestellungen von Kunden abzulehnen. Die über:energie hat Kunden über die Ablehnung einer
Bestellung zu per Mail oder schriftlich zu informieren.
Das unverbindliches Angebot bewirkt
mit der Annahme des Angebots durch Kunden noch keinen Vertragsschluss, so dass das Angebot
zunächst den Leistungsrahmen zwischen den Parteien definieren und nach Annahme noch keine
Ansprüche aus diesem von Kunden gegenüber der über:energie gestellt werden können. Erst mit dem
daraufhin folgenden Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der über:energie werden die darin
bestimmten gegenseitigen n Leistungsansprüche definiert, fällig und durchsetzbar.
b. Nutzungsrecht. Die über:energie gewährt dem Kunden ein deutschlandweites, nicht-exklusives,
nicht zeitlich unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von der über:energie
angebotenen, bestätigten und daraufhin durchgeführten Leistungen. Dieses Recht beinhaltet auch
Updates und neue Versionen der Leistungen, jedoch keine neuen Module/Leistungen/Produkte, durch
die die Leistungen ergänzt wurden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen nach der
Beendigung dieses Vertrags zu behalten oder zu nutzen oder zu eigenen Ertragszwecken zu
vervielfältigen oder anzuwenden.
c. Nutzungsbeschränkungen. Die Nutzung der Leistungen durch den Kunden unterliegt der
vereinbarten Benutzeranzahl und den vereinbarten Beschränkungen, die in einem Angebot der
über:energie angegeben sind („Beschränkungen“). Überschreitet der Kunde die Beschränkungen,
benachrichtigt der Kunde die über:energie den Kunden über die entsprechende nicht vereinbarte
Nutzung und erörtert geeignete Erweiterungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die Leistungen
zu vermieten, zu leasen, abzutreten, zu übertragen, in Unterlizenz zu vergeben, anzuzeigen oder
anderweitig zu verbreiten oder die Leistungen einem Dritten zur Verfügung zu stellen, (ii) Teile
der Leistungen zu modifizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie zu disassemblieren, zu
dekompilieren oder rückzuentwickeln, (iii) Markenzeichen, Logos, Urheberrechtshinweise oder
andere Eigentumshinweise, -symbole oder -kennzeichnungen in den Leistungen zu entfernen oder zu
verändern oder (iv) die Leistungen für illegale Zwecke zu nutzen.
d. Nutzung auf nichtöffentlichen Websites. Jegliche Nutzung der Leistungen im Kunden-Intranet,
auf passwortgeschützten Websites, Staging-Websites, Entwicklungswebsites oder anderen
nichtöffentlichen Websites („Nichtöffentliche Websites“) unterliegt den in diesem Abschnitt 2(c)
festgelegten Verpflichtungen. Damit die über:energie die Nutzung der Leistungen auf einer
nichtöffentlichen Website zulässt, muss der Kunde eine verschlüsselte Verbindung für den
sicheren Transport von Daten zwischen der betreffenden nichtöffentlichen Website und
über:energie einrichten. Der Kunde muss gewährleisten, dass er, soweit erforderlich oder durch
geltende Gesetze vorgeschrieben, über eine angemessene rechtliche Grundlage für die Verarbeitung
personenbezogener Daten für die Zwecke der Leistungen verfügt und dass er berechtigt ist,
vertrauliche Informationen auf der nichtöffentlichen Website offenzulegen. Sofern keine
ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde, gewährleistet der Kunde, dass die
Informationen auf der nichtöffentlichen Website keinen strengeren Vorschriften (z. B. HIPAA,
FERPA) unterliegen. Darüber hinaus muss der Kunde für die nichtöffentliche Website ein Konto
ohne administrative Rechte erstellen, wenn er die Leistungen auf einer Website nach dem Eingeben
eines Passworts nutzt. Im Falle eines Versäumnisses des Kunden, sich an die in diesem Abschnitt
dargelegten Verpflichtungen zu halten, kann die über:energie das Ausführen der Leistungen auf
der nichtöffentlichen Website ablehnen. DER KUNDE VERSTEHT UND STIMMT AUSDRÜCKLICH ZU, DASS DIE
ÜBER:ENERGIE UND SEINE MITARBEITER DEM KUNDEN GEGENÜBER NICHT FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE,
FOLGE- ODER ANDERE SPEZIELLE SCHÄDEN HAFTEN, DIE AUS ODER AUFGRUND DER NUTZUNG DER LEISTUNGEN
DURCH DEN KUNDEN ENTSTEHEN, WENN DIESE NUTZUNG GEGEN DIE VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IN DIESEM
ABSCHNITT VERSTÖSST und die über:energie diesen Pflichtverstoß nicht zu vertreten hat.
e. Kein Zugriff durch Wettbewerber. Ein direkter Wettbewerber der über:energie darf nur mit
ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von der über:energie („Registrierung“) auf
die Leistungen zugreifen. Der Kunde darf einem direkten Wettbewerbern von der über:energie den
Zugriff auf die Leistungen nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von der
Über:energie ermöglichen.
3. Laufzeit, Aufhebung und Kündigung
a. Laufzeit. Dieser Vertrag bleibt für den Zeitraum der Registrierung des Kunden auf den
Internetseiten der über:energie in Kraft.
b. Aufhebung. Jede Partei kann diesen Vertrag, die nutzung der Internetinhalte der Seiten der
über:energie, eine Bestellung oder in Angebot für eine Bestellung unter Wahrung einer Frist von
sieben (7) Tagen schriftlich kündigen, so dass die Parteien die ihr von der anderen Partei zur
Verfügung gestellten Informationen sodann unter Beachtung der rechtlich zulässigen Fristen
unverzüglich zu löschen haben.
c. Kündigung wegen Vertragsverletzung. Unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe,
die ihr möglicherweise zustehen, kann jede Partei diesen Vertrag im Fall einer wesentlichen
Verletzung desselben durch die jeweils andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine
wesentliche Verletzung beinhaltet: (i) jegliche Verletzung der Bestimmungen aus Abschnitt 2,
4(a)–(b), 5, 6, 8 und 11(d)–(f), (ii) jegliche sonstige Verletzung, die von einer Partei nicht
innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung
von der jeweils anderen Partei geheilt wird, (iii) jegliche grobe Fahrlässigkeit oder jegliches
vorsätzliche Fehlverhalten einer Partei sowie (iv) die Zahlungsunfähigkeit, die Liquidation oder
der Konkurs einer Partei.
d. Erstattung. Abgesehen von den Kündigungsrechten des Kunden gemäß Abschnitt 3(c) haftet der
Kunde weiterhin für die Zahlung aller für die zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs
geschuldeten Gebühren und hat keinen Anspruch auf Gutschrift oder Erstattung.
4. Zahlung und Steuern
a. Zahlung. Alle Gebühren werden entsprechend dem Rechnungsdatum oder -zeitraum und den
Zahlungsbedingungen fällig, die in dem Angebot der über:energie angegeben sind. Der Kunde muss
gültige und aktuelle Zahlungsangaben übermitteln und über:energie unverzüglich jede Änderung
derselben mitteilen (wie etwa eine Änderung der Rechnungs- oder Lieferadresse, der
Zahlungsangaben oder der Bestellinformationen), indem er ein Adressänderungsformular einreicht,
das von über:energie bereitgestellt wird. Wenn der Kunde die Verwendung einer Bestellung oder
Bestellnummer verlangt, (a) muss er die Bestellnummer im Zeitpunkt der Angebotsannahme angeben
und (b) erklärt er sich damit einverstanden, dass etwaige Bedingungen für eine Bestellung des
Kunden nicht auf diesen Vertrag Anwendung finden und nichtig sind.
b. Zahlungsverzug. Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden kann die über:energie Verzugszinsen in
Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gelten machen. Zudem behält sich die
über:energie das Recht vor, bei Überfälligkeit einer Rechnung die Erbringung der Leistungen so
lange auszusetzen, bis die Zahlung geleistet wurde.
c. Steuern. Sofern in diesem Vertrag oder in dem Angebot der über:energie nichts anderes
angegeben ist, enthalten die Preise in der Leistungsbestellung die aktuellen gesetzlichen
Steuern. Der Kunde trägt darüber hinaus die Verantwortung für etwaig anfallende Steuern, die auf
der Grundlage der Gesetze und sonstigen Vorschriften der Steuerbehörde/‑n ermittelt werden, die
für die Lieferadresse, die von dem Kunden aufgrund eines Angebots der über:energie in einer
Leistungsbestellung angegeben wurde, zuständig ist/sind, es sei denn, der Kunde legt der
über:energie rechtzeitig eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor (gilt nicht für MwSt.).
d. Zahlungsportale. Sollte der Kunde die über:energie anweisen, ein Zahlungsportal für Anbieter
oder ein anderes Portal zu verwenden, welcher der über:energie eine Abonnementsgebühr oder einen
Prozentsatz hochgeladener Rechnungen als erforderliche Kosten der Geschäftstätigkeit berechnet,
so trägt der Kunde diese Kosten. Etwaige Gebühren, die die über:energie in diesem Zusammenhang
in Rechnung gestellt wurden, werden dem Kunden durch die über:energie in Rechnung gestellt.
5. Vertraulichkeit
a. Begriffsbestimmung. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die durch eine
Partei (die „Offenlegende Partei“) gegenüber der jeweils anderen Partei (der „Empfangenden
Partei“) offengelegt werden, in greifbarer Form vorliegen und als vertraulich bezeichnet werden
oder bei denen es sich um Informationen in gleich welcher Form handelt, die eine vernünftige
Person angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung als vertraulich
auffassen würde. Ungeachtet des Vorstehenden beinhalten vertrauliche Informationen keine
Informationen, die (a) vor oder nach dem Zeitpunkt, in dem der entsprechende Teil von der
offenlegenden Partei an die Empfangende Partei übermittelt wurde, ohne Verschulden der
empfangenden Partei öffentlich bekannt waren, (b) sich in oder nach dem Zeitpunkt, in dem der
entsprechende Teil von der offenlegenden Partei an die empfangende Partei übermittelt wurde,
rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung im Besitz der empfangenden Partei befanden,
(c) von Angestellten oder Bevollmächtigten der empfangenden Partei unabhängig von und ohne
Bezugnahme auf Informationen entwickelt wurden, die der empfangenden Partei von der
offenlegenden Partei mitgeteilt wurden, (d) von der offenlegenden Partei an einen unbeteiligten
Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung weitergegeben wurden oder (e) von der offenlegenden
Partei zur Freigabe durch die empfangende Partei genehmigt wurden.
b. Geheimhaltungspflichten. Die empfangende Partei und ihre Vertreter werden (i) Vertrauliche
Informationen vertraulich behandeln, (ii) sich nach besten Kräften bemühen, vertrauliche
Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, mit der sie auch ihre eigenen vertraulichen
Informationen schützen, (iii) vertrauliche Informationen nur gegenüber solchen ihrer Mitarbeiter
und Vertreter offenlegen, die Zugriff zu Zwecken benötigen, die mit diesem Vertrag oder der
Leistungsbestellung im Einklang stehen, sowie (iv) die vertraulichen Informationen der jeweils
anderen Partei nicht an Dritte weitergeben, außer, um einer gültigen Anordnung eines Gerichts
oder einer anderen staatlichen Stelle oder einer gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Die
empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei unverzüglich über jegliche Offenlegung
von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei.
c. Eigentum an und Rückgabe von vertraulichen Informationen. Alle vertraulichen Informationen der
offenlegenden Partei bleiben Eigentum der offenlegenden Partei. Auf schriftliche Aufforderung
der offenlegenden Partei vernichtet der Empfänger alle vertraulichen Informationen oder gibt
diese der offenlegenden Partei zurück. Die empfangende Partei ist jedoch nicht verpflichtet,
vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei zu löschen, die als Teil eines
Backup-Systems zur Archivierung, das im normalen Geschäftsgang unterhalten wird, elektronisch
gespeichert werden. Sollte es zur Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber einem
Dritten unter Verletzung der Bestimmungen kommen, so wird die verletzende Partei angemessene
Anstrengungen unternehmen, um die offenlegende Partei bei dem Wiederherstellen der
entsprechenden vertraulichen Informationen sowie bei dem Verhindern der Verwendung, des
Verkaufs, der Offenlegung oder der anderweitigen Veräußerung derselben zu unterstützen. Die
Pflichten erlöschen nicht mit der Kündigung dieses Vertrages und auch nicht mit dem Abschluss
von Leistungsbestellungen.
6. Datenschutz
a. DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung. Die Leistungen wurden zum Erfassen und Verarbeiten der
Website-Inhalte von Kunden sowie bestimmter zugehöriger Betriebsdaten entworfen und entwickelt.
Etwaige personenbezogene Daten, die durch die über:energie im Rahmen der Erbringung der
Leistungen verarbeitet werden, werden gemäß den Anweisungen des Kunden und in dessen Auftrag
verarbeitet. In dieser Hinsicht gilt der Kunde als „Verantwortlicher“ und die Über:energie als
„Auftragsverarbeiter“. Gegebenenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, einen
Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement; „DPA“) mit der über:energie einzugehen,
der jeglichen jeweils geltenden gesetzlichen Normen gerecht wird. Wenn die Nutzung der
Leistungen auf nichtöffentlichen Websites und/oder Websites, die besondere Kategorien
personenbezogener Daten enthalten, vereinbart wurde, stellt der Kunde sicher, dass in dem DPA
die Verarbeitung nichtöffentlicher und/oder besonderer Kategorien personenbezogener Daten
berücksichtigt wird. Wenn der Kunde es nicht ermöglicht hat, dass an dem Tag, an dem er mit der
Nutzung der Leistungen beginnt, ein DPA unterzeichnet wird, wird davon ausgegangen, dass die
Parteien das Standard-DPA von der über:energie unterzeichnet haben. Das Formular wird dem Kunden
von der über:energie zur Verfügung gestellt.
b. Verarbeitung von Daten von Benutzern und Kunden-Ansprechpartnern. Abgesehen von der
Verarbeitung von Daten des Kunden gemäß Abschnitt 6(a) erhebt die Über:energie einige allgemeine
Nutzungs- und Kontaktinformationen über die Nutzer der Leistungen von der Über:energie sowie
über andere durch den Kunden bereitgestellte Ansprechpartner, wie z. B. die Namen und
E-Mail-Adressen der Über:energie-Benutzer; dies dient notwendigen internen Zwecken wie etwa der
Identifizierung von Kunden, der Rechnungsstellung, dem Support und der Weitergabe von
Informationen über Über:energie-Produkte an den Kunden. Eine detaillierte Beschreibung der
Verarbeitung der Daten des Kunden durch Über:energie gemäß diesem Abschnitt finden Sie auf:
https://service.ueberenergie.de/datenschutz, deren Inhalte zugleich Bestandteil dieses Vertrages
werden. Die über:energie fungiert in dieser Hinsicht als Verantwortlicher gemäß der DSGVO und
als Unternehmen gemäß dem CCPA. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass
Über:energie allgemeine Kunden- und Benutzerinformationen zum internen Gebrauch erhebt. Der
Kunde ist berechtigt, jegliche personenbezogenen Daten, die die Über:energie von Seiten des
Kunden bereitgestellt wurden, einzusehen sowie diese korrigieren, ändern oder löschen zu lassen.
Zur Ausübung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an service@ueberenergie.de.
7. Rechte an geistigem Eigentum und Dateneigentum
a. Eigentum. Die über:energie ist Eigentümerin und bleibt Alleineigentümerin aller Rechte am
geistigen Eigentum an den Leistungen, die vor oder während der Erfüllung durch die Parteien
dieses Vertrags begründet werden. Dieses Eigentumsrecht beinhaltet alle Erfindungen, Patente,
Gebrauchsmusterrechte, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Topografien und Markenrechte und
jedes Fachwissen, unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht.
b. Kundeneigene Daten. Alle Daten, die der Über:energie durch die Nutzung der Leistungen zur
Verfügung gestellt werden („Kundendaten“), sind und bleiben Eigentum des Kunden. Die
über:energie verkauft keine Kundendaten weiter. Um es der über:energie zu ermöglichen, Angebote
an Kunden zu richten und Leistungen zugunsten des Kunden zu erbringen, sowie vorbehaltlich
dieses Vertrags, gewährt der Kunde hiermit der über:energie ein nichtexklusives Recht zur
Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten ausschließlich im Zusammenhang mit der Erstellung von
Angeboten und der Erbringung der Leistungen durch die Über:energie.
c. Aggregierte Anonyme Daten. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die
über:energie berechtigt sein wird, technische und andere Daten über die Nutzung der Leistungen
durch den Kunden einzuholen oder zu generieren und zu aggregieren, mit Ausnahme von Daten,
anhand derer der Kunde persönlich identifiziert werden kann („Aggregierte Anonyme Daten“). Die
über:energie ist Eigentümerin von Aggregierten Anonymen Daten und kann diese während und nach
der Laufzeit dieses Vertrags zur Analyse, Verbesserung, Unterstützung und Erbringung der
Leistungen sowie zu anderen geschäftlichen Zwecken verwenden. Klarstellend sei an dieser Stelle
erwähnt, dass dieser Abschnitt 7(c) der über:energie nicht das Recht gibt, den Kunden als Quelle
der aggregierten Anonymen Daten zu identifizieren.
8. Gewährleistungen
a. Für die über:energie. Die über:energie gewährleistet, dass (i) die über:energie die
uneingeschränkte Befugnis und Vollmacht hat, den Vertrag abzuschließen und zu erfüllen, und (ii)
die enthaltenen Leistungen während der Erstlaufzeit und jeglicher Verlängerungslaufzeit den
gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Vollständigkeit und
inhaltlicher Korrektheit der Inhalte der Leistungen geschlossen werden kann. HAFTUNGEN AUS DER
VERWENDUNG DER INHALTE DER ANGEBOTE ODER LEISTUNGEN DER ÜBER:ENERGIE DURCH DIE KUNDEN GEGENÜBER
DRITTEN WERDEN AUSGESCHLOSSEN.
b. Für den Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass (i) er über die uneingeschränkte Befugnis und
Vollmacht verfügt, sich mit diesem Vertrag einverstanden zu erklären und seine Verpflichtungen
aus denselben zu erfüllen, und (ii) er über den uneingeschränkten, rechtmäßigen Anspruch oder
eine entsprechende Ermächtigung verfügt, die Informationen, die auf den Websites angegeben und
zugänglich sind, auf denen die Leistungen verwaltet werden, anzuzeigen, offenzulegen, zu
übertragen, abzutreten oder zu übermitteln.
c. Haftungsausschluss. Über die ausdrücklich in diesem Vertrag vereinbarten Gewährleistungs- und
Haftungszusagen hinaus geben die Parteien keine Gewährleistung und Haftungszusagen ab. Erteilt
die über:energie mündlich oder schriftlich Empfehlungen, Ratschläge, Auskünfte oder
Informationen („Auskunft“), handelt es sich hierbei ausschließlich um eine unverbindliche
Auskunft. Mit einem Angebot und einer unverbindlichen Auskunft ist keine ausdrückliche oder
konkludente Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage von der Über:energie verbunden. Ein Angebot
und/oder eine Auskunft ist nur dann verbindlich, wenn die über:energie ausdrücklich – mindestens
in Textform – bestätigt, dass die über:energie mit den Inhalten des Angebots und/oder der
Auskunft eine Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage übernimmt. Die über:energie gibt
insbesondere keine Gewährleistung- und Haftungszusagen bezüglich der Nutzung nicht bestätigter
Angebote und/oder der Leistungen dahingehend ab, dass sichergestellt ist, dass der Kunde
geltende Gesetze und Verordnungen einhält. Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung
oder verzögerte Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung
und/oder verzögerte Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die sie nicht zu vertreten hat
und die sich nach vernünftigem Ermessen ihrer Kontrolle entziehen, wie etwa
Regierungsverordnungen oder -maßnahmen, Streiks, Blockaden, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen,
Terrorismus, Pandemien oder Ausfälle oder Verzögerungen bei Internetdienstanbietern.
9. Freistellung und Entschädigung
a. Durch den Kunden. Für alle Ansprüche, Klagen und Forderungen, die von einem Dritten gegenüber
der über:energie und/oder die verbundenen Unternehmen von der über:energie geltend gemacht oder
angedroht werden („Maßnahmen Dritter“), trifft den Kunden die Verpflichtung, die daraus
resultierenden Nachteile für die über:energie und/oder die verbundenen Unternehmen von der
Über:energie abzuwenden, zu kompensieren bzw. der über:energie und/oder die verbundenen
Unternehmen von der über:energie von diesen freizustellen, soweit den Kunden ein
(Mit)Verschulden für die Maßnahmen Dritter trifft. Diese Verpflichtung des Kunden besteht,
soweit die Maßnahmen Dritter aus einem der folgenden Gründe entstanden sind: (a) die schuldhafte
Verletzung des Vertrags oder einer Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage, die der Kunde der
über:energie gegeben hat, durch den Kunden; (b) einer Behauptung in Bezug auf Kundendaten,
sofern der Kunde diese zu vertreten hat; (c) die Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder
Endbenutzer unter Verletzung des Angebots oder des Vertrags, sofern der Kunde diese Verletzung
zu vertreten hat; (d) aus Fehlern der Leistungen, beispielsweise durch inhaltliche Änderungen,
Ergänzungen oder Auslassungen in den Angeboten und/oder Leistungen und der Verwendung der
Angebote und/oder Leistungen durch den Kunden gegenüber Dritten, soweit die Ursache für den
Fehler der Leistung im Herrschafts- und Organisationsbereich des Kunden gesetzt wurde und der
Kunde für diese im Außenverhältnis selbst haftet. Die Entschädigung und Freistellung umfassen
auch die Entschädigung und/oder Freistellung von den angemessenen und erforderlichen Kosten der
Rechtsverteidigung sowie alle durch rechtskräftiges Urteil auferlegten Schadensersatzleistungen
und sonstigen Kosten sowie in Bezug auf Beträge, die gemäß einer angenommenen
Beilegungsvereinbarung gezahlt werden, wie in Abschnitt 9(c) näher dargelegt. Der Kunde wird der
über:energie bei der Rechtsverteidigung gegen Maßnahmen Dritter unverzüglich und ohne Berufung
auf Leistungsverweigerungsrechte unterstützen.
b. Durch die über:energie. Die über:energie verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche, Klagen
und Forderungen von Dritten, die sich daraus ergeben, dass aus den Angeboten und/oder Leistungen
von der über:energie Patente, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse des betreffenden Dritten
verletzen oder unrechtmäßig nutzen, sofern die über:energie dies zu vertreten hat, und
entschädigt den Kunden im Fall eines Vertretens in Bezug auf alle entstandenen
Rechtsanwaltsgebühren in angemessener Höhe und alle durch rechtskräftiges Urteil auferlegten
Schadensersatzleistungen und sonstigen Kosten sowie in Bezug auf Beträge, die gemäß einer
angenommenen Beilegungsvereinbarung gezahlt werden, wie in Abschnitt 9(c) näher dargelegt.
Sofern die über:energie kein Verschulden trifft, übernimmt die über:energie in keinem Fall
irgendeine Verpflichtung oder Haftung gemäß diesem Abschnitt, die zurückzuführen ist auf (a) die
Nutzung des Angebots und/oder der Leistungen in modifizierter Form oder in Kombination mit
Inhalten oder Medien, die nicht von über:energie bereitgestellt wurden, und auf (b) Inhalte,
Informationen oder Daten, die durch den Kunden, Endbenutzer des Kunden oder sonstige Dritte
bereitgestellt wurden. Im Hinblick auf Forderungen, die unter diesen Abschnitt fallen, wird die
über:energie nach eigenem Ermessen entweder (i) die Rechte auf Nutzung des als rechtsverletzend
gerügten Teils der Leistungen erwerben, (ii) den als rechtsverletzend gerügten Teil der
Leistungen durch eine nicht rechtsverletzende Alternative ersetzen oder (iii) den als
rechtsverletzend gerügten Teil der Leistungen oder den Vertrag kündigen und dem Kunden eine
anteilige Erstattung aller im Voraus bezahlten und noch nicht verwendeten Gebühren gewähren.
c. Allgemeines. Die Partei, die Freistellung und/oder Entschädigung begehrt, informiert die
jeweils andere Partei unverzüglich über die Forderung und kooperiert mit der Partei bei der
Verteidigung der Forderung. Die freistellende/entschädigende Partei hat die volle Kontrolle und
die uneingeschränkte Befugnis im Hinblick auf die Verteidigung, mit folgender Ausnahme: (a) Jede
Beilegungsvereinbarung, die von Seiten der Partei, die Freistellung/Entschädigung begehrt, ein
Haftungseingeständnis oder eine Geldzahlung erfordert, bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung dieser Partei, wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund versagt oder
verzögert werden darf, und (b) die jeweils andere Partei darf sich auf eigene Kosten mit ihrem
eigenen Rechtsbeistand an der Verteidigung beteiligen.
d. Beschränkung. DIE FREISTELLUNGEN/ENTSCHÄDIGUNGEN SIND DIE EINZIGEN RECHTSBEHELFE EINER PARTEI
NACH DEM VERTRAG GEGEN DIE VERLETZUNG DER RECHTE EINES DRITTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM DURCH DIE
JEWEILS ANDERE PARTEI.
10. Haftungsbeschränkung
a. Haftungsbeschränkung. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet jede Partei
nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet jede Partei nur, wenn es sich um
einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
um einen sonstigen Schaden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
jeweiligen Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen handelt.
ZIFFER 8. a. SATZ 2 DIESES VERTRAGES BLEIBT UNBERÜHRT. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet die jeweilig Partei ebenfalls. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie solche, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, wie z. B. die
Verpflichtung zur Erbringung der Leistung. Sofern es sich nicht um einen Schaden aus der
schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, ist bei einer
leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der jeweiligen Partei. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht,
soweit die jeweilige Partei einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Die produkthaftungsrechtlichen Vorschriften bleiben
in allen Fällen unberührt.
b. Haftungsausschluss. Die jeweilige Partei haftet gegenüber der anderen Partei nicht für
mittelbare Schäden oder für Strafschadensersatz, die/der durch die Nutzung des Angebots der
über:energie und/oder der Leistungen durch den Kunden verursacht wurde/-n, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf Datenverlust, Geschäftsausfall oder sonstige Verluste, die sich aus
oder aufgrund der Leistung einer Partei gemäß dem Vertrag ergeben, und zwar auch dann nicht,
wenn sie auf die mögliche Geltendmachung entsprechender Schadensforderungen hingewiesen wurde.
SOFERN ES NICHT NACH ANWENDBAREM RECHT AUSGESCHLOSSEN IST, DARF DIE KUMULATIVE HAFTUNG EINER
PARTEI GEMÄSS DIESEM VERTRAG DEN BETRAG DER GEBÜHR NICHT ÜBERSTEIGEN. DER HAFTUNGSAUSSCHLUSS
GILT NICHT IM FALL I) EINER NICHTERFÜLLUNG VON VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF PERSONENBEZOGENE
DATEN, II) VON ANSPRÜCHEN DRITTER WEGEN EINER VERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM, ES
SEI DENN, EIN SOLCHER ANSPRUCH BERUHT AUF EINER UNRECHTMÄSSIGEN ODER RECHTSWIDRIGEN NUTZUNG DER
LEISTUNGEN DURCH EINE PARTEI, ODER III) VON GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM
FEHLVERHALTEN.
11. Sonstiges
a. Abtretung. Sofern nicht anderweitig in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt, darf keine
Partei diesen Vertrag oder irgendwelche darin gewährten Rechte ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der anderen Partei (wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund versagt werden
darf) abtreten, übertragen, übereignen oder belasten. DEM KUNDEN IST ES GLEICHFALLS UNTERSAGT
GEWÄHRTE LEISTUNGEN DER ÜBER:ENERGIE AN DRITTE ABZUTRETEN, ZU ÜBERTRAGEN ODER ZU ÜBEREIGNEN.
GLEICHES GILT FÜR DIE GEWÄHR ZUM ZUGANG AUF LEISTUNGEN DER ÜBER:ENERGIE DURCH DEN KUNDEN AN
DRITTE. Ungeachtet des Vorstehenden sind die Parteien im Fall einer Fusion, einer
Zusammenführung, einer Übertragung oder eines Aktienerwerbs berechtigt, diesen Vertrag an ihre
verbundenen Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abzutreten, sofern der Abtretungsempfänger
allen Verpflichtungen aus dem Vertrag unterliegt.
b. Grundlegende Vereinbarung. Dieser Vertrag stellt die Grundlage der Leistungsvereinbarung
zwischen den Parteien dar. Er ersetzt jegliche vorherigen Mitteilungen, Zusagen oder
Vereinbarungen mündlicher oder schriftlicher Art in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags.
Änderungen oder Modifikationen dieses Vertrags müssen, damit sie in Kraft treten, schriftlich
erfolgen und durch bevollmächtigte Vertreter beider Parteien unterschrieben werden.
c. Art der Beziehung. Die Parteien vereinbaren, dass die durch diesen Vertrag geschaffene
Beziehung die eines unabhängigen Auftragnehmers ist. Bei der Erfüllung aller Pflichten und
Aufgaben gemäß diesem Vertrag handeln die Parteien jederzeit als unabhängige Auftragnehmer und
nicht als Partner, Teilhaber, Bevollmächtigter oder Angestellter der jeweils anderen Partei, und
keine Bestimmung aus diesem Vertrag darf so ausgelegt werden, dass sie mit dieser Beziehung oder
diesem Status unvereinbar wäre, und den Parteien wird kein Recht und keine Befugnis eingeräumt,
eine Pflicht oder Verantwortung ausdrücklicher oder stillschweigender Art im Namen oder im
Auftrag der jeweils anderen Partei zu übernehmen oder zu schaffen oder die jeweils andere Partei
in irgendeiner Weise zu binden. Mit Ausnahme etwaiger Leistungen, Verfahren oder
Angelegenheiten, die zwischen der Über:energie und dem Kunden vereinbart wurden, hat die
Über:energie die volle Kontrolle über die Art und Weise der Erbringung der Leistungen. Die
Über:energie ist mit dem Status eines unabhängigen Auftragnehmers vertraut und erklärt sich
damit einverstanden. Die Zahlung aller Löhne, Lohnsteuern und Sozialleistungen der Mitarbeiter
von der Über:energie, von Beträgen, die als Einkommenssteuer fällig werden sowie von
Sozialversicherungsbeiträgen obliegen der Über:energie.
d. Versicherung. Jede Partei unterhält jederzeit während der Laufzeit dieses Vertrags und im
Anschluss daran für die Dauer von zwei (2) Jahren angemessene Versicherungspolicen bei
finanziell soliden, seriösen Versicherern, die alle Schadensersatzansprüche abdecken, die der
jeweils anderen Partei möglicherweise aus diesem Vertrag oder aus gesetzlichen Vorschriften
zustehen.
e. Korruptionsbekämpfung und ethisch vertretbares Verhalten. Jede Partei sichert zu, dass sie
keine illegalen oder unzulässigen Bestechungsgelder, Rückvergütungen, Zahlungen, Geschenke oder
Wertgegenstände von ihren Mitarbeitern, Verbundenen Unternehmen oder Bevollmächtigten im
Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten oder angeboten hat und ihr solche auch nicht angeboten
wurden. Angemessene Geschenke und Unterhaltungsleistungen, die im Rahmen des normalen
Geschäftsverkehrs gewährt werden, verstoßen nicht gegen die vorstehende Einschränkung. Die
Parteien und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche Praktiken zu unterlassen, die aufgrund
von Wettbewerbsverstößen, Betrug, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit oder anderen
Korruptionsdelikten eine strafrechtliche Haftpflicht nach sich ziehen könnten. Die Parteien
werden (i) alle anwendbaren fallrechtlichen, gesetzgeberischen und sonstigen Vorschriften zur
Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten, , (ii) während der gesamten Laufzeit des
Vertrags über Richtlinien und Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der
Korruptionsbekämpfungsvorschriften verfügen, (iii) die jeweils andere Partei unverzüglich
informieren, wenn sie ein Ersuchen oder eine Forderung nach einem unzulässigen finanziellen oder
sonstigen Vorteil irgendeiner Art erhält, den der Kunde oder eines seiner verbundenen
Unternehmen erhalten sollte, (iv) dafür sorgen, dass alle mit ihnen assoziierten Dritten, die im
Zusammenhang mit diesem Vertrag Dienstleistungen erbringen oder Güter liefern, diesen Abschnitt
11(f) einhalten.
g. Mitteilungen. Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und werden per
Einschreiben über einen national anerkannten Kurierdienst (mit Zustellungsnachweis oder
Empfangsbestätigung) an die in diesem Vertrag angegebene Adresse oder per E-Mail gesendet.
E-Mail-Mitteilungen an den Kunden werden an die E-Mail-Adresse der Hauptansprechperson gesendet.
E-Mail-Mitteilungen an über:energie müssen anservice@ueberenergie.de gesendet werden. Die
Mitteilung gilt an dem Tag als zugestellt, an dem sie von der Empfangenden Partei empfangen oder
abgelehnt wird.
12. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag sowie etwaige Streitigkeiten in Bezug auf die Leistungen oder deren Nutzung durch
den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Grundsätze
des Internationalen Privatrechts (insbesondere unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kiel. Die über:energie ist jedoch auch berechtigt, den
Kunden an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
Kiel, April 2024